Newsletter August 2014

Unsere Branche spürt die Sommerpause. Im Monat Juli waren die Zahlen rückläufig und reagierten auf eine zögerliche Schweizer Konjunktur.

Bei swissstaffing läuft die Verbandsarbeit dagegen auf Hochtouren: Wir hatten so viele Rechtsberatungen, Mitgliedschaftsanfragen, Beratungen sowie Weiterbildungsgesuche wie schon lange nicht mehr. Wir freuen uns, Sie unterstützen zu können!

Ihr swissstaffing-Team

Themen

» swisstemptrend
» Auftrag oder Personalverleih bei Tätigkeiten in privaten Haushalten?
» NAV Tessin – swissstaffing reicht Beschwerde ein
» Sind Sie schon mit dem neuen swissstaffing Logo unterwegs?
» Die Schweiz im Vergleich: Personalverleih in unseren Nachbarländern
  • swisstemptrend

    Sommerflaute im Monat Juli:
    Das Temporärarbeitsvolumen ist im Juli um 5,6% gegenüber dem Vorjahr geschrumpft. Die wechselhafte Branchenentwicklung setzt sich damit fort. Das Wachstum seit Jahresbeginn beträgt noch 1,1 %. Das Wachstum der letzten zwölf Monate ist wieder in den Minusbereich gerutscht und beträgt -0,4 %.

  • Auftrag oder Personalverleih bei Tätigkeiten in privaten Haushalten?

    Im Bereich des betreuten Wohnens sind in den letzten Jahren neue Dienstleistungen entstanden. Im medizinischen Bereich der hauswirtschaftlichen Tätigkeit, aber auch im nicht medizinischen Bereich. Beim Einstieg in diese neuen Arbeitsformen ist Vorsicht geboten. Die rechtliche Qualifikation ist bislang umstritten: Ob es sich um einen Auftrag oder um Personalverleih handelt, benötigt meist eine Einzelfallbeurteilung.

    Lesen Sie das Infoblatt unseres Rechtsdienstes:

    » Infoblatt Bewilligungspflicht für hauswirtschaftliche Tätigkeiten

  • NAV Tessin – swissstaffing reicht Beschwerde ein

    Der Kanton Tessin plant auf 1. September einen Normalarbeitsvertrag für die temporären Mitarbeitenden in Einsatzbetrieben der chemisch-pharmazeutischen Industrie, der Maschinenindustrie, der graphischen Industrie, der Uhrenindustrie, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie des öffentlichen Verkehrs einzuführen. Für diese Industrien sind heute grösstenteils die orts- und branchenüblichen Löhne anwendbar. Da der NAV nur temporäre Arbeitnehmende erfasst, werden diese gegenüber den Festangestellten der besagten Industrie-Betriebe ungerechtfertigt unterschiedlich behandelt. swissstaffing kämpft deshalb vor Bundesgericht für gleich lange Spiesse.

    Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt unseres Rechtsdienstes:

    » Infoblatt NAV Tessin

  • Sind Sie schon mit dem neuen swissstaffing Logo unterwegs?

    Seit November 2013 hat swissstaffing einen neuen Auftritt. Das alte Logo wird nicht mehr verwendet. Online wie offline geistert das alte Logo aber immer noch herum. Wir möchten Sie deshalb nochmals darum bitten, das alte swissstaffing Logo auf Ihrer Webseite, E-Mail Signatur oder Broschüren etc. durch das neue zu ersetzen. Da auch das swissstaffing-SQS Label angepasst wurde, bietet Ihnen die Verwendung des neuen Logos einen grösseren Erkennungswert. Das Logo finden Sie im Mitgliederbereich oder wir senden es Ihnen gleich per E-Mail zu. Wir sind Ihnen gerne behilflich und nehmen ihre Anfragen unter info@swissstaffing.ch entgegen.

  • Quelle: Shutterstock

    Die Schweiz im Vergleich: Personalverleih in unseren Nachbarländern

    Personaldienstleistungen werden weltweit immer beliebter. Wie schneidet die Schweiz im europäischen Vergleich ab? Im 2012 betrug der Marktdurchdringungswert (Anteil temporäre Mitarbeiter im Vergleich zur gesamten Arbeitsbevölkerung):

    • Schweiz: 1.7%

    • Deutschland: 2.2%

    • Frankreich: 2.0%

    • Österreich: 1.9

    • Italien: 0.9%

    Europaweit liegt der durchschnittliche Marktdurchdringungswert bei 1.6%. Die Schweiz liegt somit leicht über dem Durchschnitt. Europäische Länder, in denen die Personaldienstleistung sehr verbreitet ist, sind Holland (2,7%) und die UK (3,8%). Spanien (0.5%) und Dänemark (0.5%) haben wiederum einen sehr tiefen Marktdurchdringungswert.

    Weitere Statistiken finden Sie im Economic Report 2014 von ciett.